Donnerstag 09.02.2012

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Unser Haus

Wir über uns - Unser spezieller Service für Sie
Selbstverständlich bieten wir Ihnen jeden Service einer guten Meisterwerkstatt an, z.B.: Wartungen, Inspektionen, HU/AU sowie Reparaturen für jeden Fahrtzeugtyp .
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Kennzeichnungsverordnung


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Umweltzonen und Feinstaubplaketten
Im März 2007 kommt die „Feinstaubplakette“

Im März 2007 tritt die neue Verordnung zu Schadstoffgruppen bei Kraftfahrzeugen in Kraft. Gegenstand dieser Regelungen ist einerseits die Einrichtung von „Umweltzonen“ und andererseits die Kennzeichnung von Fahrzeugen nach festgelegten Schadstoffgruppen. In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden neuen Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr sondern auch für die Anwohner in Umweltzonen.

Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Diese Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in den Städten zu einer Verringerung der Feinstaubbelastung beitragen.

Ausgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind:

* mobile Maschinen und Geräte
* Arbeitsmaschinen
* land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
* zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (z. B. Mofas, Motorräder, Motorroller)

Neben der bundesweit einheitlichen Kennzeichnung von Autos, Lastwagen und Bussen wird das neue Verkehrszeichen „Umweltzone“ eingeführt. Es signalisiert ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne die angezeigte(n) Plakette(n). Auf Grundlage von Luftreinhalteplänen können die Städte und Kommunen in Aktionsplänen festlegen, welche Bereiche als temporäre oder permanente Umweltzonen ausgewiesen werden. Die Ausweisung der ersten Umweltzonen ist für Mitte 2007 geplant.